Pflegesätze 2023

Heimkostenübersicht vollstationäre Pflege

Aktuell gültige Pflegesätze ab 01.01.2023

Alle Zahlen basieren auf einem Durchschnittsmonat mit 30,42 Tagen.

 

PG 1
monatl.

PG 2
monatl.

PG 3
monatl.

PG 4
monatl.

PG 5
monatl.

Pflegebedingte Kosten

1468,37 €

1882,69 €

2374,89 €

2.887,77 €

3117,75 €

Leistung der Pflegekassen (§43 SGB XI)

-125,00 €

-770,00 €

-1.262,00 €

-1.775,00 €

-2.005,00 €

Eigenanteil pflegebedingte Kosten (EEE)*

1343,37 €*

1112,69 €*

1112,89 €*

1112,77 €*

1112,75 €*

Ausbildungsumlage gemäß Pflegeberufegesetz (PflBH)

142,37 €

142,37 €

142,37 €

142,37 €

142,37 €

Leistungszuschlag der Pflegekasse (§43c SGB XI)

0 € -62,75 € -62,76 € -62,76 € -62,76 €

Unterkunft

587,41 €

587,41 €

587,41 €

587,41 €

587,41 €

Verpflegung

452,35 €

452,35 €

452,35 €

452,35 €

452,35 €

Investitionsfolgekosten
Einzelzimmer

638,21 €

638,21 €

638,21 €

638,21 €

638,21 €

Gesamtsumme Eigenanteil pro Monat

3163,71 €

2870,28 €

2870,47 €

2870,35 €

2870,33 €

* Das Bundesministerium für Gesundheit gesteht ein, dass es systembedingt zu Abweichungen des einrichtungsindividuellen einheitlichen Eigenanteils (EEE) im Cent-Bereich kommen kann. Der EEE gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.

**Ab dem 01.01.2022 werden Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 durch zusätzliche Zahlungen der Pflegekassen beim einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil entlastet. Die Höhe dieses Zuschlages steigt prozentual, je nach Dauer der vollstationären Versorgung und wird individuell von Ihrer Pflegekasse durch Bescheid festgestellt. Es wurde hier ein Leistungszuschlag in Höhe von 5% des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen berücksichtigt. Die Leistungszuschläge sind wie folgt gestaffelt (Bezugsdauer = %): bis einschließlich 12 Monate = 5%, mehr als 12 Monate = 25%, mehr als 24 Monate = 45%, mehr als 36 Monate = 70%

Heimkostenübersicht Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Aktuell gültige Pflegesätze ab 01.01.2023

  PG 1
tägl.

PG 2
tägl.

PG 3
tägl.

PG 4
tägl.

PG 5
tägl.

Pflegebedingte Kosten

48,27 €

61,89 €

78,07 €

94,93 €

102,49 €

Ausbildungsumlage gemäß Pflegeberufegesetz (PflBG)

4,68 €

Unterkunft

19,31 €

Verpflegung

14,87 €

Investitionsfolgekosten Einzelzimmer

20,98 €

Leistungen der Pflegekasse für Kurzzeitpflege pro Jahr

  0 € 

1.774 €

1.774 €

1.774 €

1.774 €

Erhöhung der Leistungen aus Mitteln der Verhinderungspflege (§39 SGB XI)*

  0 €  

1.612 €

1.612 €

1.612 €

1.612 €

Gesamt verfügbare Mittel

 0 €  

3.386 €

3.386 €

3.386 €

3.386 €

* Nicht in Anspruch genommene Mittel aus der Verhinderungspflege können auf die Kurzzeitpflege übertragen werden.

Die pflegebedingten Kosten sowie die Altenpflegeausbildungsumlagen werden aus den Leistungen der Pflegekasse finanziert.
Die Investitionsfolgekosten werden für die Dauer des Aufenthaltes ab Pflegegrad 2 vom örtlich zuständigen Sozialhilfeträger übernommen. Der Eigenanteil bezieht sich ausschließlich auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 34,18 € täglich.

Bitte sprechen Sie unsere Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen an, sie erstellen gerne ein individuelles Angebot zur Kurzzeitpflege.

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.