Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff. SGB XI
"Der Umgang mit den versorgten Personen wird als umsichtig, freundlich und empathisch empfunden. Des Weiteren ist in den Gesprächen mit den prüfbegleitenden Pflegefachkräften eine hohe Fachlichkeit zu erkennen. Die besuchten versorgten Personen sind in einem guten pflegerischen Zustand angetroffen worden und äußern im Rahmen der Inaugenscheinnahme eine hohe Zufriedenheit mit der pflegerischen Versorgung."