Am 10.02.2022 hat die WTG-Behörde des Kreises Borken (Heimaufsicht) eine wiederkehrende Regelprüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW durchgeführt. Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
In den Kategorien Wohnqualität, Hauswirtschaftliche Versorgung, Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung, Information und Beratung, Mitwirkung und Mitbestimmung, Personelle Ausstattung, Freiheitsentziehende Maßnahmen und Gewaltschutz wurden keinerlei Mängel festgestellt. Im Bereich der Hygiene gab es geringfügige Mängel, die zwischenzeitlich alle abgestellt werden konnten.
Hier können Sie den Bericht als PDF herunterladen.
Am 28./29.04.2021 hat der Verband der Privaten Krankenversicherung eine Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff SGB XI im Seniorenstift Berkelaue durchgeführt. Der Prüfbericht bescheinigt uns insgesamt eine sehr hohe Wohn- und Pflegequalität. Lediglich im Bereich Schmerzmanagement wurde uns ein Verbesserungspotential attestiert.
In der Zeit vom 16.-18.12.2019 hat in unserer Einrichtung eine dreitägige Qualitätsregelprüfung durch den Prüfdienst der privaten Krankenversicherungen stattgefunden. Im Prüfbericht findet sich folgende Zusammenfassung:
"Der Umgang mit den versorgten Personen wird als umsichtig, freundlich und empathisch empfunden. Des Weiteren ist in den Gesprächen mit den prüfbegleitenden Pflegefachkräften eine hohe Fachlichkeit zu erkennen. Die besuchten versorgten Personen sind in einem guten pflegerischen Zustand angetroffen worden und äußern im Rahmen der Inaugenscheinnahme eine hohe Zufriedenheit mit der pflegerischen Versorgung."
Am 19.02.2019 fand eine Prüfung unserer Einrichtung durch den Kreis Borken statt. Unserer Einrichtung wurde zusammenfassend eine positive Weiterentwicklung gegenüber dem Vorjahr attestiert.
Die am Prüfungstag bestandene leichte personelle Unterbesetzung konnte innerhalb von vier Wochen ausgeglichen werden.